Bei einem Unfall mit Totalschaden oder einem Diebstahl verlassen sich viele Fahrzeughalter einzig und allein auf ihre Kaskoversicherung. Ein verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass die Kaskoversicherung den Verlust des Wagens vollständig begleicht – denn es wird lediglich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ausgezahlt. Und dieser ist, je nach Zustand und Alter des Fahrzeugs, deutlich geringer als der einstige Kaufpreis. In den meisten Fällen reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um unmittelbar ein neues Nutz- oder Familienfahrzeug zu kaufen. Der Kaufpreisschutz der Volkswagen Financial Services für Volkswagen Nutz- und Familienfahrzeuge1 erstattet Ihnen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis Ihres Kfz, sodass Sie zusätzliche finanzielle Mittel für ein Ersatzfahrzeug parat haben und nach dem Schadensfall schnell wieder mobil sind.
Voraussetzung dafür, dass Sie den Kaufpreisschutz abschließen können, ist, dass Sie Ihr Fahrzeug über einen autorisierten Service- oder Handelspartner von Volkswagen Nutzfahrzeuge gekauft oder über die Volkswagen Bank finanziert haben. Versichert werden können alle Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse – ob es sich dabei um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, ist dabei nicht von Bedeutung. Nach Zulassung des Fahrzeugs können Sie die Versicherung innerhalb einer Frist von 3 Monaten abschließen. Schließen Sie den Kaufpreisschutz direkt mit der Fahrzeugversicherung von Volkswagen Financial Services ab, ist der Kaufpreisschutz besonders günstig.